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Um das schöne Ortsbild von Aidenbach zu erhalten, hat die Marktgemeinde zahlreiche Verordnungen verfasst sowie eine Verkehrsüberwachung engagiert.
Der Markt Aidenbach hat eine Plakatierungsverordnung zum Schutz des Ortsbildes erlassen, die das Anbringen öffentlicher Anschläge wesentlich einschränkt.
Plakate sind grundsätzlich nur auf dafür zugelassenen Flächen erlaubt. Diese Flächen werden in Aidenbach von der Firma betreut. Bei Plakatierungswünschen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Regionale Außenwerbung. Ausnahmen bestehen nur bei Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden.
Plakate die nicht über die Firma Regionale Außenwerbung angebracht werden, werden ohne Vorankündigung entfernt. Zudem kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Der Marktrat hat im Jahre 2019 eine Verordnung zum Verbot des Alkoholgenusses in bestimmten Bereichen des Marktes Aidenbach zu erlassen und im Jahr 2022 verlängert und erweitert. Anlass hierzu gaben immer wieder vorkommende Verschmutzungen und Vandalismusfälle in Verbindung mit übermäßigem Alkohlgenuss.
Betroffen von der Alkoholverbotsverordnung sind die Bereiche
Wer in diesen Bereichen Alkohol verzehrt oder alkoholische, für den Verzehr bestimmte Getränke mitführt, kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € belegt werden.
Am 1. September 2020 startete die kommunale Verkehrsüberwachung in Aidenbach.
Mit der Überwachung wurde der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern beauftragt, der auch Ansprechpartner für Bürgerfragen und die „Verkehrssünder“ ist:
Ein wesentlicher Punkt der Verkehrsüberwachung ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Mehrmals pro Woche werden Parkverstöße im Bereich des Marktplatzes, des Unteren Marktes und in der Vilshofener Straße geahndet. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Freihalten von Ein- und Ausfahrten, Feuerwehrzufahren und von Behindertenparkplätzen gelegt. Im restlichen Gemeindegebiet kann es zu Kontrollen kommen, wenn z.B. Gehsteige zugeparkt werden oder die vorhandene Straßenbreite durch parkende Fahrzeuge nicht mehr eingehalten wird.
Außerdem wird auch der fließende Verkehr überwacht. Aus diesem Grund wird in Aidenbach mehrmals im Monat „geblitzt“.
Der Markt Aidenbach erhebt durch seine Hundesteuersatzung für alle Hunde im Gemeindegebiet Hundesteuer. Grundsätzlich sind alle Hunde, die sich im Bereich des Marktes Aidenbach aufhalten, steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass jeder Hundehalter die Verpflichtung hat, seinen Hund (ab dem 4. Lebensmonat) bei der Marktverwaltung anzumelden. Genauere Informationen und Ausnahmen sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen.
Wird ein (Kampf-)Hund ohne die erforderliche Erlaubnis oder ohne gültiges Negativzeugnis gehalten, kann eine Geldbuße bis zu 10.000 € erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund in Aidenbach halten möchten, sind bestimmte Regeln zu beachten, z. B. die Leinenpflicht. Dies ist teils abhängig von der Größe und/oder Rasse des Hundes. Informieren Sie sich in der Hundehaltungsverordnung über die Details.
Der Halter des Hundes hat Sorge dafür zu tragen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, sonstigen Geh- oder Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen oder in fremden Haus- und Gartengrundstücken verrichtet. Im Gemeindegebiet finden Sie Hundekot-Tütenspender, mit denen die Hinterlassenschaften sauber entsorgt werden können.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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