Ortsbild & Ordnung

Um das schöne Ortsbild von Aidenbach zu erhalten, hat die Marktgemeinde zahlreiche Verordnungen verfasst sowie eine Verkehrsüberwachung engagiert.

Der Markt Aidenbach hat eine Plakatierungsverordnung zum Schutz des Ortsbildes erlassen, die das Anbringen öffentlicher Anschläge wesentlich einschränkt.

Plakate sind grundsätzlich nur auf dafür zugelassenen Flächen erlaubt. Diese Flächen werden in Aidenbach von der Firma betreut. Bei Plakatierungswünschen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Regionale Außenwerbung. Ausnahmen bestehen nur bei Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden.

REGIONALE AUSSENWERBUNG

HINWEIS

Plakate die nicht über die Firma Regionale Außenwerbung angebracht werden, werden ohne Vorankündigung entfernt. Zudem kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

STEPHANIE LOIBL

SANDRA BAUER

Der Marktrat hat im Jahre 2019 eine Verordnung zum Verbot des Alkoholgenusses in bestimmten Bereichen des Marktes Aidenbach zu erlassen und im Jahr 2022 verlängert und erweitert. Anlass hierzu gaben immer wieder vorkommende Verschmutzungen und Vandalismusfälle in Verbindung mit übermäßigem Alkohlgenuss.
Betroffen von der Alkoholverbotsverordnung sind die Bereiche

  • des Rathauses, inklusive Rathausvorplatz, Hinterhof, Durchgangsbereich bis zur Carl-Spitzweg-Straße sowie Rathausparkplatz
  • der wassergebundenen Fläche vom Brunnen in Richtung Pfarrkirche, inklusive der Bushaltestelle
  • des gemeindlichen Parks
  • des Steinhubergasserls vom Marktplatz bis zur Schulstraße, inklusive zugehöriger Grünanlage
  • des Vorplatzes vor dem Kindergarten von der Einmündung Carl-Spitzweg-Straße bis zur Katholischen Pfarrkirche
  • der Parkplätze am Hallenbad und an der Mittelschule
  • des Parkplatzes am Volksfestplatz und des Volksfestplatzes
  • sämtlicher Kinderspielplätze im Gemeindebereich
  • Parkdeck am Unteren Markt inklusive umgebender Freiflächen

HINWEIS

Wer in diesen Bereichen Alkohol verzehrt oder alkoholische, für den Verzehr bestimmte Getränke mitführt, kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € belegt werden.

BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN

Am 1. September 2020 startete die kommunale Verkehrsüberwachung in Aidenbach.
Mit der Überwachung wurde der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern beauftragt, der auch Ansprechpartner für Bürgerfragen und die „Verkehrssünder“ ist:

Ein wesentlicher Punkt der Verkehrsüberwachung ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Mehrmals pro Woche werden Parkverstöße im Bereich des Marktplatzes, des Unteren Marktes und in der Vilshofener Straße geahndet. Ein besonderes Augenmerk wird  auf das Freihalten von Ein- und Ausfahrten, Feuerwehrzufahren und  von Behindertenparkplätzen gelegt. Im restlichen Gemeindegebiet kann es zu Kontrollen kommen, wenn z.B. Gehsteige zugeparkt werden oder die vorhandene Straßenbreite durch parkende Fahrzeuge nicht mehr eingehalten wird.

Außerdem wird auch der fließende Verkehr überwacht. Aus diesem Grund wird in Aidenbach mehrmals im Monat „geblitzt“.

HINWEIS

  • Das Rathaus Aidenbach kann die Ausstellung von „Knöllchen“ nicht rückgängig machen
  • Es gibt keine Ausnahmeregelung für Anwohner oder Arbeitnehmer in Aidenbach

Der Markt Aidenbach erhebt durch seine Hundesteuersatzung für alle Hunde im Gemeindegebiet Hundesteuer. Grundsätzlich sind alle Hunde, die sich im Bereich des Marktes Aidenbach aufhalten, steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass jeder Hundehalter die Verpflichtung hat, seinen Hund (ab dem 4. Lebensmonat) bei der Marktverwaltung anzumelden. Genauere Informationen und Ausnahmen sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen.

HINWEIS

Wird ein (Kampf-)Hund ohne die erforderliche Erlaubnis oder ohne gültiges Negativzeugnis gehalten, kann eine Geldbuße bis zu 10.000 € erhoben werden.

BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN

HUNDEHALTUNGSVERORDNUNG

Wenn Sie einen Hund in Aidenbach halten möchten, sind bestimmte Regeln zu beachten, z. B. die Leinenpflicht. Dies ist teils abhängig von der Größe und/oder Rasse des Hundes. Informieren Sie sich in der Hundehaltungsverordnung über die Details.

HUNDEKOT IM ÖFFENTLICHEN RAUM

Der Halter des Hundes hat Sorge dafür zu tragen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, sonstigen Geh- oder Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen oder in fremden Haus- und Gartengrundstücken verrichtet. Im Gemeindegebiet finden Sie Hundekot-Tütenspender, mit denen die Hinterlassenschaften sauber entsorgt werden können.

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Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: