Bauantrag | Baugenehmigung | Verfahrensfreie Bauvorhaben

BAUGENEHMIGUNG | BAUANTRAG

Das Landratsamt Passau ist für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zuständig. Es steht Bauherren und ihren Entwurfsverfassern mit rechtlicher und technischer Beratung zur Seite, prüft Bauvorhaben auf deren Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und erteilt Baugenehmigungen.

  • Bei den Genehmigungsverfahren stellt das vereinfachte Verfahren (Art. 59 BayBO) den Regelfall dar.
  • Im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) werden Bauanträge behandelt, die vollständig den Vorgaben eines Bebauungsplans entsprechen.
  • Die verfahrensfreien Vorhaben sind abschließend in Art. 57 BayBO aufgezählt.

Die BayBO stellt beim Bauen die Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative des Bauherren und des Entwurfsverfassers in den Vordergrund. Auch wenn eine umfassende Prüfung nur noch bei Sonderbauten stattfindet und bestimmte Vorschriften im Genehmigungsverfahren nicht mehr geprüft werden, muss dennoch jedes Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften einhalten (z. B. Abstandsflächen). Die Verantwortung beim Bauherrn und Entwurfsverfasser muss durch Vorlage entsprechender Belege (z. B. Brandschutz, Standsicherheit) nachgewiesen werden.

Die Bauantragsformulare und dazugehörige Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.

NEUE BAUANTRAGSFORMULARE SEIT 2021

Die neuen Formulare und Bescheinigungen sind verbindlich anzuwenden. Veraltete Formulare werden unbearbeitet an den Antragsteller zurückgeben.

VERFAHRENSFREIE BAUVORHABEN

Für kleinere Bauvorhaben sieht die Bayerische Bauordnung Ausnahmen von der Genehmigungspflicht vor. Das Landratsamt Passau hat einen Flyer herausgegeben, der kompakt über das Thema informiert. Sie finden ihn in der Auslage im 1. OG (Bauamt).

LANDRATSAMT PASSAU

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