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Das Landratsamt Passau ist für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zuständig. Es steht Bauherren und ihren Entwurfsverfassern mit rechtlicher und technischer Beratung zur Seite, prüft Bauvorhaben auf deren Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und erteilt Baugenehmigungen.
Die BayBO stellt beim Bauen die Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative des Bauherren und des Entwurfsverfassers in den Vordergrund. Auch wenn eine umfassende Prüfung nur noch bei Sonderbauten stattfindet und bestimmte Vorschriften im Genehmigungsverfahren nicht mehr geprüft werden, muss dennoch jedes Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften einhalten (z. B. Abstandsflächen). Die Verantwortung beim Bauherrn und Entwurfsverfasser muss durch Vorlage entsprechender Belege (z. B. Brandschutz, Standsicherheit) nachgewiesen werden.
Die Bauantragsformulare und dazugehörige Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Die neuen Formulare und Bescheinigungen sind verbindlich anzuwenden. Veraltete Formulare werden unbearbeitet an den Antragsteller zurückgeben.
Für kleinere Bauvorhaben sieht die Bayerische Bauordnung Ausnahmen von der Genehmigungspflicht vor. Das Landratsamt Passau hat einen Flyer herausgegeben, der kompakt über das Thema informiert. Sie finden ihn in der Auslage im 1. OG (Bauamt).
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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