Hausnummernvergabe | Straßennamenvergabe

Der erste Schritt ist es, einen Bauantrag einzureichen, um sich eine Hausnummer vergeben zu lassen. Im folgenden Verlauf des Bearbeitungsverfahrens wird die Hausnummer zugeteilt. Sobald Ihnen die Hausnummer bekannt ist, sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück bzw. Ihr Haus mit der vom Markt Aidenbach vorgegebenen Hausnummer deutlich sichtbar kennzeichnen. Sie können sich erst im Einwohnermeldeamt in Ihrem neuen Wohnsitz anmelden, wenn die Hausnummer vergeben ist.

Es gibt keine standardisierten Hausnummernschilder im Markt Aidenbach. Jeder Hausbesitzer ist frei in der Wahl der Optik des Schildes.

WICHTIGER HINWEIS

Denken Sie an die gut sichtbare Anbringung der Hausnummer ‒ am besten mit Beleuchtung! Denn nur so kann Sie ein Rettungswagen, die Polizei und die Feuerwehr im Notfall finden!

KONTAKT ZUM BAUAMT

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

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und 13:00 - 16:00 Uhr

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Mittwoch

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