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Natürlich ist dem Grundstückseigentümer selbst überlassen, wie er seinen Garten im privaten Bereich gestaltet. Doch beim Beschnitt und Zuschnitt der Gehölze gibt es Regeln zu beachten. Außerdem ist vom Grundstückseigentümer Sorge dafür zu tragen, dass angrenzende Wege und Straßen sowie Verkehrsschilder von Bewuchs frei bleiben.
LANDKREIS PASSAU
Das Informationsblatt des Landratsamtes zum Thema Gehölzzuschnitte und -pflege erklärt die Unterscheidung der Gehölze bzgl. ihrer Lage. Sind sie in der freien Natur oder in besiedeltem Bereich? Je nachdem müssen andere Schnittzeitpunkte beachtet werden. Manche Zuschnitte sind ganzjährig erlaubt, andere nur in gewissen Zeiträumen. Außerdem informiert der Flyer zum Thema Artenschutz, klärt über Sonderfälle auf und gibt Praxistipps.
Der Flyer ist im Rathaus (Bauamt, 1. OG) in gedruckter Form kostenlos erhältlich.
Die rot eingefärbten Bereiche sind frei zu halten bzw. zuzuschneiden
Straßenlaternen, Verkehrsschilder und eingeschränkte Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege) sind vom Grundstückseigentümer frei zu halten, wenn sich Bewuchs aus seinem Grundstück dorthin ausbreitet. Die Verkehrssicherheit muss zu jeder Zeit gegeben sein.
Hier die Fakten zum richtigen Zuschnitt noch einmal zusammengefasst:
bei Straßenmündungen oder Straßenkurven
► Sichtdreiecke frei halten! | Bepflanzung < 80 cm (gilt auch für die Zaunhöhe!) |
bei Geh- / Radwegen | 2,25 m |
bei Parkstreifen | 4,5 m |
oberhalb der Fahrbahn | 4,5 m |
Bereich um Straßenlaternen und Verkehrsschilder | immer großzügig freischneiden |
Straßen und Gehwege | frei von Bewuchs halten |
HINWEIS
Das Bauamt behält sich vor, Gründstücksbesitzer zu kontaktieren, wenn durch den Bewuchs auf ihrem Grundstück die Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht gegeben ist.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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